CIE-INDEX

Folter und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des „US-Krieges gegen den Terror“ und neokolonialer Besatzung

Völkerrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Folter und zur Rolle der USA in der Aufweichung der völkerrechtlichen Verbindlichkeiten und der Anti-Folterkonvention (1984)

Vortrag von Dr. Yvonne SCHMIDT (K.Franzens Univ. Graz),

gehalten am 1. Juli 2005 in Wien
Copyright © 2005 by Dr. Yvonne Schmidt

Sehr geehrte Damen und Herren !

Am Sonntag, dem 26. Juni 2005, wurde der Internationale Tag zur Unterstützung der Opfer von Folter begangen.[1]  Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte den Tag am 12. Dezember 1997 ausgerufen, um auf das Problem der Folter aufmerksam zu machen und die Abschaffung der Folter weltweit voranzutreiben.

Der 26. Juni wurde dabei nicht zufällig ausgewählt. Genau an diesem Tag vor 18 Jahren (1987) ist die UN Konvention gegen Folter (10. Dezember 1984) in Kraft getreten. Am gleichen Tag vor 60 Jahren (1945) wurde auch die Charta der Vereinten Nationenunterzeichnet [2]  - das erste internationale Instrument, das die Mitgliedsstaaten verpflichtet, sich für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen und sie zu fördern.[3]

Anlässlich dieses Internationalen Tages zur Unterstützung der Opfer von Folter wurde ich von Sedunia - der Initiative für Internationale Politik zu einem Vortrag eingeladen, um die „Völkerrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Folter und zur Rolle der USA in der Aufweichung der völkerrechtlichen Verbindlichkeiten und der Anti-Folterkonvention“ zu erläutern.

Bevor ich mich den rechtlichen Grundlagen hinsichtlich Folter im allgemeinen zuwende und eine konkrete völkerrechtliche Analyse der oben genannten Thematik vornehme, möchte ich kurz einen Sachverhalt schildern, der im November 2001[4] in Schweden seinen Anfang genommen hat, bis heute nicht wirklich zu Ende ist und exemplarisch die brisante Tragweite der Thematik verdeutlicht:[5]

An einem Tag im November 2001 telefonierte ein schwedischer Anwalt (namens: Kjell Jönsson), der sich für Immigranten einsetzt, mit einem seiner Klienten, einem ägyptischen Asylbewerber (namens: Mohamed al Zery), als sich plötzlich am anderen Ende eine Stimme einmischte und zu seinem Klienten sagte, er solle das Gespräch beenden. Es war die schwedische Polizei, die gekommen war, um den Klienten verhaften.[6]

Der Anwalt hatte zuvor von der Regierung die Zusicherung verlangt, dass es keinen negativen Eilentscheid über den Flüchtlingsstatus seines Klienten geben würde, denn er befürchtete, dass sein Klient gefoltert würde, falls man ihn nach Kairo zurückschickte.[7]

Aber dann erfolgte die schnellste Ausweisung, die der Anwalt in seinen dreißig Jahren als Asylanwalt erlebt hat. Denn nur fünf Stunden nach der Verhaftung wurde sein Klient zusammen mit einem zweiten Ägypter vom Stockholmer Flughafen Brömma ausgeflogen.[8]

Das Geheimnis, das mehr als zwei Jahre lang nicht herausgekommen ist, war dass in jener Nacht ein US-amerikanisches Flugzeug und ein Team amerikanischer Agenten auf dem Flughafen in Brömma bereitstanden.

Die Agenten griffen sich die beiden Ägypter sofort nach deren Eintreffen auf dem Flughafen, schnitten ihnen die Kleidung vom Leib, verpassten ihnen eine unbekannte Droge (rektal), fesselten ihre Hände und Füße und verbanden ihre Augen. Die Agenten legten ihnen Windeln an, steckten sie in orangefarbene Overalls und verfrachteten sie hernach in das Flugzeug.[9]

Die amerikanischen Agenten hatten schwarze Kapuzen übergezogen und trugen keine Uniformen, sondern Jeans.

Nach Auskunft der schwedischen Sicherheitspolizei waren sie äußerst professionell. Die ganze Operation hatte nur rund fünf Minuten gedauert: Es war offensichtlich, dass sie so etwas nicht zum ersten Mal machten.[10]

Über dieses Ereignis wurde ebenso wie über die Identität der Kapuzenmänner mehr als zwei Jahre Stillschweigen bewahrt.

Doch unter dem wachsenden Druck der verstörten Öffentlichkeit ordnete das schwedische Parlament eine Untersuchung an und veröffentlichte Dokumente, aus denen die Ereignisse auf dem Flughafen und die Identität der Agenten rekonstruiert werden konnten.

Aus einem Dokument geht hervor, dass die schwedischen Sicherheitsbehörden in jener Nacht Probleme hatten, ein Flugzeug zu bekommen.

Laut Erklärung des die Abschiebung leitenden Beamten (namens: Arne Andersson)[11] der schwedischen Sicherheitsbehörden habe man sich deshalb an die CIA („their counterpart service“) gewandt.

Am Ende ging man auf ein Angebot des CIA ein, der sich bereit erklärte ein Flugzeug zu besorgen, das für ganz Europa unbeschränkte Überflugrechte hatte und die Deportation in kürzester Zeit abwickeln konnte.

Vor ihrer Entscheidung, einer Überstellung der beiden Verhafteten nach Ägypten zuzustimmen, hatte sich die schwedische Regierung offiziell zusichern lassen, dass die beiden Ägypter nicht gefoltert würden und dass sie in Kairo konsularisch betreut, also regelmäßig von schwedischen Diplomaten besucht werden dürften.[12]

Jedoch verschwieg man der Öffentlichkeit, dass sich die Ägypter über ihre Behandlung beschwert hatten.

Gegenüber dem schwedischen Parlament und einem Ausschuss der Vereinten Nationen erklärte die Regierung im Gegenteil, die beiden Gefangenen hätten keinerlei Beschwerden.

Tatsächlich aber hatten die Ägypter gegenüber dem schwedischen Konsul schon bei dessen erstem Besuch geklagt, dass man sie schwer gefoltert hatte.

Der ägyptische Asylwerber (al Zery) war fast zwei Monate lang gefoltert worden: Er war in einer sehr kalten, sehr kleinen Zelle untergebracht, und er wurde geschlagen. Angewendet wurden auch elektrische Foltermethoden, bei denen ihm wiederholte Male unter ärztlicher Aufsicht Elektroden an allen empfindlichen Körperteilen angebracht wurden.[13]

Der ägyptische Asylwerber (al Zery) ist inzwischen freigelassen, ohne dass man ihm je etwas zur Last gelegt hatte. Aber er darf Ägypten nicht verlassen - und auch nicht über seine Gefängniszeit sprechen.[14]

Der zweite Ägypter ist noch immer in einem ägyptischen Gefängnis.[15]

Dieser Sachverhalt betreffend die beiden Ägypter ist nur einer von vielen Dutzenden mittlerweile gut dokumentierten Fällen von Festnahmen, die auf ähnliche Weise überall auf der Welt geschahen, etwa in Bosnien und Kroatien, in Mazedonien und Albanien, in Libyen und im Sudan, in Kenia, Sambia und Gambia, in Pakistan, Indonesien und Malaysia.

Zu erwähnen ist der Fall des Australiers Mamdouh Habib, der einen Monat nach dem 11. September 2001 in Pakistan nahe der afghanischen Grenze verhaftet wurde. Obwohl er australischer Staatsbürger ist, wurde er an US-amerikanische Agenten übergeben, die ihn nach Kairo ausflogen. Hier hat man ihn, wie er seinem amerikanischen Anwalt, Professor Joe Margulies von der University of Chicago, berichtet hat, volle sechs Monate lang gefoltert. Mit unbeschreiblichen Methoden, die weit über regelmäßige Schläge hinausgingen:

"Er wurde in einen Raum gebracht, wo man ihm Handfesseln anlegte und den Raum dann allmählich mit Wasser anfüllte, bis der Wasserspiegel knapp unter seinem Kinn stand. Ein anderes Mal wurde er an den Händen an einer Wand aufgehängt, wobei seine Füße auf einer Walze standen, die eine Metallachse hatte: "Wenn sie die Walze unter Strom setzten, bekam er einen elektrischen Schlag und musste die Füße anheben, sodass er nur noch an den Händen hing. Und das ging so lange, bis er ohnmächtig wurde."

Aufgrund solcher Verhörmethoden gestand Habib, Kontakte zu al-Qaida gehabt zu haben. Er unterschrieb bereitwillig "jedes Dokument, das sie ihm vorlegten", erzählt Joe Margulies. Danach wurde Habib wieder an die Amerikaner überstellt.

Die schickten ihn nach Afghanistan und dann nach Guantánamo. Dort wurden ihm die durch Folter erpressten Geständnisse zum Verhängnis: "Die Militärtribunale, die über seinen Kombattantenstatus zu befinden hatten, stützten sich bei ihrer Entscheidung, Mr. Habib in Haft zu halten, auf das Beweismaterial aus Ägypten."

Im Januar 2005 wurde Habib endlich freigelassen. Nachdem Margulies und andere gegen die Folterung ihres Mandanten protestiert hatten, wurde er von Guantánamo nach Hause geflogen. Die Regierung in Canberra hat zwar erklärt, dass man ihm kein Vergehen zur Last legt, doch aus Kreisen des australischen Geheimdienstes wird er nach wie vor beschuldigt, Verbindungen zu al-Qaida zu haben.[16]

In einem anderen Fall wird in Italien ermittelt und laut Bericht in der italienischen Zeitung „Corriere de la Sierra“ vom 25. Juni 2005 Haftbefehl gegen 13 CIA-Beamte erlassen.[17]

Um die Mittagszeit des 16. Februar 2003 verschwand in der Via Guerzona in Mailand ein Ägypter namens Abu Omar auf dem Weg von seiner Wohnung zu einer zehn Minuten entfernten Moschee.

Ein Augenzeuge sah, wie er auf der Straße von drei Männern angehalten wurde und wie an dieser Stelle ein Lieferwagen auf den Gehsteig fuhr.

Hier besteht der ungeheuerliche Verdacht, dass sich US-Agenten ohne den Hauch einer rechtlichen Legitimierung auf offener Straße eine von ihnen verdächtigte Person gegriffen haben - und das im Land eines ihrer engsten europäischen Verbündeten.

Abu Omar stand unter Beobachtung der italienischen Polizei, die aber bestreitet, mit seinem Verschwinden irgendetwas zu tun zu haben. Es besteht also der plausible Verdacht, dass er von US-Agenten gefasst, zur US-Luftwaffenbasis Aviano gebracht und von dort nach Ägypten geflogen wurde.

Armando Spataro, der stellvertretende Oberstaatsanwalt von Milano, der mit den Ermittlungen betraut ist, hütet sich derzeit noch, die Amerikaner zu beschuldigen. Aber er geht von einer Entführung aus und ist davon überzeugt, das sich Abu Omar heute in Ägypten befindet. Auf die Frage, ob es sich, falls US-Amerikaner mit der Sache zu tun hätten, um ein Verbrechen handeln würde, gibt er eine eindeutige Antwort: "Wenn das zuträfe, wäre dies ein gravierender Verstoß gegen italienisches Recht. Es wäre absolut illegal."

Ermittlungen von staatlichen Stellen[18] und Journalisten[19] aus aller Welt haben inzwischen ergeben, dass die USA systematisch damit befasst sind, islamische Kämpfer in Länder der arabischen Welt und des Fernen Ostens zu verschicken, wo sie inhaftiert und mit Methoden verhört werden können, die US-Agenten selber nicht anwenden dürfen.

Manche bezeichnen dieses System als "torture by proxy"[20] ("Auftragsfolter"). Der Vorgang wird auch "outsourcing torture" genannt.[21]

Die CIA verwendet für dieses System der "Auslieferung der besonderen Art" (ohne offizielles Auslieferungsverfahren!!!) den Terminus der "extraordinary rendition".[22]

In einem Interview für das BBC- Radioprogramm "File on 4" hat sich ein ehemaliger hochrangiger CIA-Mitarbeiter (namens: Michael Scheuer), der im November 2004 aus dem Geheimdienst ausgeschieden ist, ausführlich über diese spezielle Methode der " extraordinary rendition " geäußert.[23]

In diesem Interview hat er bestätigt, dass der geschilderte Stockholmer Sachverhalt kein Einzelfall, sondern Teil eines sehr viel umfassenderen Systems ist.[24]

Aus diesem Interview geht hervor, dass die CIA, als sie vom Weißen Haus mit der Jagd auf al-Qaida betraut wurde, vor der Frage stand, was mit den gefangenen Terroristen geschehen solle:

"Das ist euer Problem, antworteten uns die Auftraggeber. Also entwickelten wir dieses System, Ländern behilflich zu sein, die bestimmte Leute suchten, weil sie ihnen Verbrechen anlasteten oder sie bereits verurteilt hatten. Wir wollten diese Leute im Ausland festnehmen und in das entsprechende Land zurückschicken, in dem sie gesucht wurden."[25]

Diese Bestätigung belegte erstmals den schon länger existierenden Verdacht, dass die USA seit dem 11. September 2001 im globalen Maßstab an Gefangenenverschiebungen mitgewirkt haben.

Eine Anwältin (Barbara Olshansky) des Centre for Constitutional Rights in New York, die sich mit neueren Fällen von "Sonderausweisungen" und deren juristischen Rechfertigung beschäftigt, berichtet, dass die US-Exekutive die Gefangenen nicht nur in Drittländern verhören lässt, sondern auch in ihren eigenen, von der CIA eingerichteten und betriebenen Offshore-Gefängnissen.[26]

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass es seit über hundert Jahren in den USA die Praxis gibt, Leute außerhalb des eigenen juristischen Zugriffsbereichs zu fassen, um sie in den USA vor Gericht zu bringen. Ein gutes Beispiel ist Manuel Noriega von Panama.[27]

Für diese Übung hat sich das Wort "rendition"[28] eingebürgert. Es handelt sich juristisch nicht um eine Auslieferung (weil im technischen Sinne kein Auslieferungsverfahren abgewickelt wurde !!).

Seit die CIA mit dem Kampf gegen al-Qaida befasst ist und vor allem seit dem 11. September, gibt es aber auch das Konzept der "extraordinary rendition", der Sonderauslieferung, bei der eine Person nicht an die USA, sondern an ein anderes Land überstellt wird.[29]

Sonderauslieferung bedeutet, "dass die USA Leute festnehmen und zum Verhören und Foltern verschicken. Man überstellt sie, um Informationen aus ihnen herauszukriegen. Das Ganze soll also gar nicht mit einem juristischen Verfahren enden."[30]

Hinsichtlich der Praxis der Sonderauslieferungen ist folgendes zu sagen:

Zum Transport ihrer Gefangenen benutzen die CIA und andere Agenturen der USA regelmäßig anonyme Privatflugzeuge. Ein Langstreckenjet vom Typ Gulfstream V, spielt für das Transportsystem der CIA dabei eine zentrale Rolle: dieses Flugzeug hat seit 2001 über 49 Flughäfen außerhalb der USA angeflogen, darunter regelmäßig Jordanien, Ägypten, Saudi-Arabien, Marokko und Usbekistan - also durchweg Länder, in denen die USA ihre Gefangenen abliefern.

"Plane-spotters" haben das Flugzeug schon mehrfach fotografiert. Es ist weiß angestrichen und trägt als einzige Aufschrift die zivile Registriernummer N379P, jedenfalls bis vor kurzem.[31]

Einem für die CIA 21 Jahre lang im Nahen Osten tätig gewesenen Geheimagent (Robert Baer)[32] lagen die Logbücher vor, und er hat keine Zweifel, dass dieser Gulfstream-Jet mit den Auslieferungen zu tun hat: "Er fliegt immer Orte an, wo gefoltert wird."[33]

Er meint, ein solches Flugzeug sei für den Geheimdienst deshalb von Nutzen, weil es keine militärischen Kennzeichen trägt.

Als formeller Besitzer fungiere eine Briefkastenfirma: "Die kann man praktisch über Nacht auflösen, wenn sie enttarnt wird. Und wenn's sein muss, wechselt man einfach das Flugzeug. Das ist ziemlich üblich."

Nach diesem Ex-Geheimagenten geht es bei der Sonderauslieferungspraxis um mehr als nur darum, Terroristen in Länder wie Ägypten zu schicken, damit sie dort im Gefängnis sitzen.

Manchmal geht es auch darum, sie ganz verschwinden zu lassen.

Der angestrebte Zweck sei je nach Land verschieden: "Wenn du einen Gefangenen nach Jordanien schickst, bekommst du ein besseres Verhör. Wenn du aber einen etwa nach Ägypten schickst, wirst du ihn wahrscheinlich nie wieder sehen, und dasselbe gilt für Syrien."[34]

Im Geheimkrieg gegen den militanten Islamismus sind Länder wie Syrien, die man für Feinde der Vereinigten Staaten hält; jedoch Verbündete, versichert dieser EX-Geheimagent: "Im Nahen Osten gilt die einfache Regel, dass der Feind meines Feindes mein Freund ist, und genau so funktioniert das. All diese Länder haben auf diese oder jene Weise unter dem islamischen Fundamentalismus zu leiden."[35]

Die Syrer haben den USA schon seit Jahren eine Zusammenarbeit gegen den militanten Islamismus angeboten: "Zumindest bis zum 11. September wurden diese Angebote zurückgewiesen. Von den Ägyptern und den Syrern haben wir im Allgemeinen Abstand gehalten, weil sie so brutal waren."

LAUT diesem EX-Geheimagenten hat die Sonderauslieferungspraxis der CIA erst nach dem 11. September eine viel umfassendere und systematische Dimension angenommen. Seitdem seien Hunderte von Gefangenen an Gefängnisse im Nahen Osten überstellt worden, und zwar mehr als die Gefangenen, die in Guantánamo Bay gelandet sind.

Der 11. September, meint der EX-Geheimagent, diente als Rechtfertigung, die Genfer Konventionen zum alten Eisen zu werfen: "Es war das Ende der rechtsstaatlichen Prinzipien, wie wir sie im Westen kannten."

In der US-Regierung gibt es Leute, die diese Praxis verteidigen mit der Behauptung, es gehe nur darum, Terroristen aus dem Verkehr zu ziehen.[36] 

Nachdem man einen Gefangenen beispielsweise nach Ägypten verfrachtet habe, ist es den USA offenbar völlig egal, was mit dem mutmaßlichen Terroristen danach passiert.

Zu erwähnen in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die Legalisierung der Folter kürzlich im amerikanischen Kongress durch die 9/11 Intelligence Reform Bill vorangetrieben wurde, dann aber letztlich doch nicht offiziell erfolgte[37]:

On June 22, 2004 Edward Markey, a Massachusetts Congressman, introduced a bill[38] (H. R. 4674) that would clearly outlaw extraordinary rendition.

These are excerpts from a press release one of Markey's staffers:[39]

The provision Rep. Markey referred to is contained in Section 3032 and 3033 of H.R. 10, the "9/11 Recommendations Implementation Act of 2004,[40]" introduced by House Speaker Dennis Hastert (R-IL). The provision would require the Secretary of Homeland Security to issue new regulations to exclude from the protection of the U.N. Convention Against Torture and Other Forms of Cruel, Inhuman, or Degrading Treatment or Punishment, any suspected terrorist - thereby allowing them to be deported or transferred to a country that may engage in torture. The provision would put the burden of proof on the person being deported or rendered to establish "by clear and convincing evidence that he or she would be tortured," would bar the courts from having jurisdiction to review the Secretary's regulations, and would free the Secretary to deport or remove terrorist suspects to any country in the world at will - even countries other than the person's home country or the country in which they were born. The provision would also apply retroactively.

This provision was not part of the 9/11 Commission's recommendations, and the Commission actually called upon the U.S. to "offer an example of moral leadership in the world, committed to treat people humanely, abide by the rule of law, and be generous and caring to our neighbors." The Commission noted that "the United States should engage its friends to develop a common coalition approach to the detention and humane treatment of captured terrorists. New principles might draw upon Article 3 of the Geneva Conventions on the law of armed conflict. That article was specifically designed for those cases in which the usual laws of war did not apply. Its minimum standards are generally accepted throughout the world as customary international law." These standards prohibit the use of torture or other cruel or degrading treatment....

Rep. Markey said, "When the Republicans 9/11 bill is considered in the House, I intend to offer an amendment to strike the torture outsourcing provisions from the Republican bill and replace it with restrictions restoring international law as provided in my bill. It is absolutely disgraceful that the Republican Leadership has decided to load up the 9/11 Commission bill with legislative provisions that would legitimize torture, particularly when the Commission itself called for the U.S to move in exactly the opposite direction."

There is no possible way for a suspect being detained in secret to prove by "clear and convincing evidence" that he will be tortured if he is deported--especially when he may be deported to a country where has never been, and when the officials who want to deport him serve as judge, jury and executioner, and when there is never any judicial review. This bill will make what happened to Maher Arar perfectly legal, and guarantee that it will happen again.

IMPORTANT: The final version 9/11 Intelligence Reform Bill that was passed by Congress and signed into law did not legalize "extraordinary rendition" (a.k.a. "torture outsourcing.) The provisions on extraordinary rendition were, thankfully, deleted.

Unfortunately, the practice of extraordinary rendition continues:[41]

Attorney General nominee Alberto Gonzales defended the legality of extraordinary rendition in his written testimony to the United States Senate (see Senator Durbin's question 12 & Gonzales' response, pp. 9-10.)[42]

Gonzales told Durbin that renditions were legal if we got "assurances" from the governments of Syria, Egypt, etc. that the prisoner we send to them would not be tortured.[43]

In practice, these promises are worthless, and the U.S. government almost certainly knows they are worthless.[44]

Die in diesem Zusammenhang relevanten Fragen sind: Wer trägt für dieses System von "Sonderauslieferungen" die letzte Verantwortung? Und wer in Washington hat es abgesegnet?

Michael Scheuer berichtete im BBC- Interview über die Praktiken des "Krieges gegen den Terrorismus" und warum die CIA zu der Zeit, als Scheuer die auf Bin Laden angesetzte Einheit leitete, diese Art der Auslieferung als Taktik gegen die al-Qaida entwickelt hatte.[45]

Scheuer versichert, jede "Auslieferungs"-Operation sei von Juristen gebilligt worden:

"Innerhalb der CIA gibt es eine große juristisch Abteilung, die mit der rechtlichen Interpretation der nachrichtendienstlichen Arbeit befasst ist.

Und auch beim National Security Council des Präsidenten gibt es ein Team von Juristen. Und bei all diesen Entscheidungen sind diese Juristen auf die ein oder andere Weise beteiligt. Sie haben unser Vorgehen abgesegnet. Die Vorstellung, hier handle es sich um eine Schurkerei, die sich irgendjemand mal so ausgedacht hat, ist schlichtweg absurd."

Scheuer erinnert sich, dass er solche Operationen früher - als Chef der Bin-Laden-Einheit - nur organisieren konnte, wenn sie vom Direktor der CIA oder von dessen Stellvertreter autorisiert waren: "Die das abzeichnen, sind die Nummer eins und die Nummer zwei des Geheimdienstes."

Außerdem sagt Scheuer, dass er bei jeder einzelnen dieser Auslieferungsaktionen der Überzeugung war, dass "diese Leute zu Recht nicht mehr auf der Straße herumlaufen".

Aber Fehler passieren eben, das war schon immer so, und natürlich mag es vorkommen, dass Unschuldige festgenommen werden:

"Es ist ausgeschlossen, dass im Spionage- und Geheimdienstgeschäft keine Fehler vorkommen. Aber hier wurde nie irgendwie leichtfertig oder unbedacht gehandelt. Wir haben das verdammt ernst genommen, und wenn wir uns vertan haben, dann haben wir uns vertan. Aber wir haben uns immer an die Beweise gehalten."

"Aber letzten Endes muss man sagen: Dass alle Leute aus dem Verkehr gezogen werden, bei denen man davon ausgehen muss, dass sie an Operationen oder an der Planung von Operationen beteiligt sind, bei denen Amerikaner getötet werden könnten - dass ist doch die Sache wert."

"Es wären ja nicht wir, die sie foltern. Und ich glaube auch, bei dem, was wir da über die Folter in Ägypten und in Saudi-Arabien zu lesen bekommen, ist viel Hollywood dabei. Ich finde es ziemlich heuchlerisch, sich Sorgen zu machen, was die Ägypter mit solchen Terroristen anstellen, und nicht auch die Israelis zu verurteilen für das, was sie mit den Leuten tun, die sie für Terroristen halten. Menschenrechte - das ist doch ein sehr flexibler Begriff. Das hängt doch immer auch irgendwie davon ab, nach wie viel Heuchelei dir gerade zumute ist."

Scheuer zerbricht sich durchaus den Kopf über die langfristigen Folgen der Sonderauslieferungspraxis.

Er glaubt, dass autoritäre Regime wie in Ägypten und Jordanien zu Teilen mitverantwortlich sind für die Existenz des militanten Islamismus.

Strategisch gesehen sei es daher wenig sinnvoll, mit ihnen so eng zusammenzuarbeiten:

"Jeder Gefangene, den wir festnehmen, ist ein taktischer Erfolg, aber im strategischen Sinne sind wir dabei zu verlieren. Und einer der Hauptgründe ist, dass wir die Diktatoren in der muslimischen Welt unterstützen."

Doch nach Scheuers Meinung gibt es für die USA kaum Alternativen.

Die Politiker wollen nicht, dass man Terroristen auf amerikanischen Boden zurückbringt und vor ein US-Gericht stellt.

"Es gibt so viele Orte in aller Welt, wo uns schwerlich etwas anderes übrig bleibt, und manchmal muss man eben mit dem Teufel paktieren."

So lange die US-Politiker sich nicht mit der Frage befassten, wie man nach amerikanischem Recht mit diesen Gefangenen umgehen könne, könne die CIA nur nach dem Motto handeln:

"Man tut, was man kann, und mit dem, was man hat."

Scheuer schätzt die Zahl der durch die CIA "ausgewiesenen" sunnitischen Terroristen auf insgesamt etwa einhundert.

Andere Experten wie Robert Baer glauben, dass die Zahl viel höher liegt.

Sie gehen davon aus, dass seit dem 11. September auch das US-Verteidigungsministerium unter Donald Rumsfeld mit der globalen Verschiebung von Gefangenen befasst ist und dass das US-Militär seitdem hunderte mutmaßliche Terroristen in Gefängnissen des Nahen Ostens abgeliefert hat.

Doch im Pentagon wie bei der CIA ist niemand bereit, sich über das System der Auslieferungen und dessen Rechtsgrundlage zu äußern.

Danielle Pletka, Vizepräsidentin des American Enterprise Institute. Dieser Think-Tank liegt auf der Linie der Bush-Administration, und Mrs. Pletka bekleidete früher eine hohe Position auf dem Capitol Hill, beim außenpolitischen Ausschuss des US-Senats.

"Ich bin kein großer Anhänger von Folterpraktiken", meint sie, und auch für Syrien hat sie nicht viel übrig, so wenig wie für das Gefängnis- und Sicherheitsregime in Ägypten.

Natürlich kann Daniella Pletka die Praktiken der Syrer und der Ägypter nicht gutheißen, aber dann meint sie doch:

"Im Krieg gibt es leider Zeiten, da ist es notwendig, Dinge auf eine Art und Weise zu tun, die den meisten guten und ehrlichen Menschen absolut zuwider ist. Und obwohl ich damit nicht etwa sagen will, dass die Vereinigten Staaten solche Praktiken routinemäßig angewendet haben - weil ich nicht glaube, dass man das in irgendeiner Weise als Routine sehen darf -, dies also vorausgeschickt: Wenn es absolut notwendig ist, in diesem Moment etwas herauszufinden, dann ist es eben unumgänglich, etwas herauszufinden, und dafür ist nun mal der Club Méditerrannée bestimmt nicht der richtige Ort."

Zum Schluss frage ich, wie sie - von Fragen der Moral und der taktischen Vorteile einmal abgesehen - die Legalität solcher Operationen beurteilt. Derartige Fragen, meint Daniella Pletka, könne sie als Nichtjuristin leider nicht beantworten.

Die Anti-Folter-Konvention der UN wurde von den USA ratifiziert und von Präsident Bush mehrfach gewürdigt.

In dieser Konvention steht der Satz: "Kein Staat darf eine Person in einen anderen Staat ausweisen, zurückschicken oder an ihn ausliefern, wenn es substanzielle Gründe für die Annahme gibt, dass er in Gefahr ist, dort gefoltert zu werden."

Das US-Außenministerium veröffentlich alljährlich einen Report, der Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter detailliert darstellt und verurteilt.

Zu den regelmäßig aufgeführten Ländern gehören auch Ägypten, Syrien und Saudi-Arabien.

Im Bericht des letzten Jahres heißt es zum Beispiel, in Ägypten sei Folter "common and persistent", eine übliche und verbreitete Praxis.

Wie um alles in der Welt können diese Sonderausweisungen legal sein?

Zu dieser Frage erhält man vom US-Justizministerium keinen Kommentar. Die juristische Rechtfertigung der USA ist derzeit eine Art Staatsgeheimnis. Die Tatsache, dass sich das offizielle Washington über die rechtliche Seite seiner Ausweisungspraxis weitgehend ausschweigt, dürfte auch mit der zunehmenden Angst zu tun haben, dass man diese Praxis demnächst einmal vor einem Gericht rechtfertigen muss.

Diese Angst bezieht sich nicht nur auf die Gefahr von straf- und zivilrechtlichen Klagen vor amerikanischen Gerichten. Auch in Europa laufen rechtliche Ermittlungen gegen die CIA wegen des Verdachts auf Entführung. So befindet sich die zentrale Operationsbasis für die Ausweisungsflüge der CIA in Deutschland. Diverse Logbücher belegen, dass der genannte Gulfstream-Jet wie auch eine Boeing-737, die für andere Ausweisungen benutzt wurde, regelmäßig in Frankfurt gelandet sind.

Ich möchte an dieser Stelle kurz eine Überblick über die wichtigsten internationalen Standards gegen die Folter geben:


INTERNATIONALE STANDARDS GEGEN DIE FOLTER

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948[46]

»Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.« (Artikel 5)

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966.[47]

»Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.« (Artikel 7)

»Jeder, dem seine Freiheit entzogen ist, muss menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde behandelt werden.« (Artikel 10)

UN-Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe von [48]

»Kein Staat darf Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zulassen.« (Artikel 3)

UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10 Dezember 1984 – iK seit 1987[49]

»Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige oder sonstige Maßnahmen, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern.« (Artikel 2)

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Antifolterkonvention):[50]

Angenommen durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1984, in Kraft getreten 1987.

Im Sinne dieses Übereinkommens meint der Ausdruck „Folter“ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um ein Geständnis zu erlangen, für eine Tat zu bestrafen oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund.

Die Konvention verbietet staatliche und staatlich veranlasste Folter ausnahmslos. Dieses Verbot wird unter anderem verstärkt durch die Verpflichtung, Foltervorwürfe umgehend durch eine unparteiische Instanz zu untersuchen und Folter strafrechtlich zu verfolgen oder den Beschuldigten auszuliefern.

Der Ausschuss gegen Folter prüft Staatenberichte - bei entsprechender Unterwerfungserklärung des betroffenen Staates ist er auch zuständig zur Prüfung von Staaten- und Individualbeschwerden [51]

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 18. Dezember 2002: [52]

Ziel dieses Protokolls ist, ein System regelmäßiger Besuche einzurichten, die von unabhängigen internationalen und nationalen Stellen an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, durchgeführt werden, um Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu verhindern.

Zum Ausschuss gegen Folter wird ein Unterausschuss zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gebildet, der die in diesem Protokoll festgelegten Aufgaben wahrnimmt.

Jeder Vertragsstaat bildet, bestimmt oder unterhält auf innerstaatlicher Ebene eine oder mehrere Stellen, die zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Besuche durchführen.

Grundsatzkatalog für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen von [53]

»Niemand, der irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfen ist, darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.« (Grundsatz 6)

UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen von 1977[54]

»Körperstrafen, Dunkelarrest sowie alle grausamen, unmenschlicher oder erniedrigenden Strafen sind als Bestrafung für disziplinäre Verfehlungen uneingeschränkt verboten.« (Grundsatz 31)

Konvention über die Rechte des Kindes von 1989[55]

»Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird.« (Artikel 37)

UN-Grundsätze zum Schutz von Jugendlichen, denen die Freiheit entzogen ist von 1990[56]

»Sämtliche Disziplinarmaßnahmen, die grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommen, beispielsweise Körperstrafen, Dunkelarrest, strenge oder Einzelhaft oder jede andere Bestrafung, die die körperliche oder seelische Gesundheit des betreffenden Jugendlichen beeinträchtigen könnte, sind strikt verboten.« (Artikel 67)

»Angehörige des Personals von Gefängnissen oder Haftanstalten dürfen niemals irgendeine Art von Folter oder sonstiger harter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung anwenden, veranlassen oder dulden, ganz gleich in welchem Zusammenhang oder unter welchen Umständen.« (Artikel 87)

Internationale Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) von 1965:[57]

Im Einklang mit den in Artikel 2 niedergelegten grundsätzlichen Verpflichtungen werden die Vertragsstaaten die Rassendiskriminierung in jeder Form verbieten und beseitigen und das Recht jedes einzelnen, ohne Unterschied der Rasse, der Hautfarbe, des nationalen Ursprungs oder des Volkstums, auf Gleichheit vor dem Gesetz gewährleisten; dies gilt insbesondere für folgende Rechte:

b) das Recht auf Sicherheit der Person und auf staatlichen Schutz gegen Gewalttätigkeit oder Körperverletzung, gleichviel ob sie von Staatsbediensteten oder von irgendeiner Person, Gruppe oder Einrichtung verübt werden. (Artikel 5)

Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen von 1990:[58]

»Wanderarbeitnehmer und ihre Familienangehörigen dürfen nicht der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.« (Artikel 10)

»Wanderarbeitnehmer und ihre Familien haben Anspruch auf den tatsächlichen Schutz des Staates vor Gewalt, körperlicher Schädigung, Drohungen und Einschüchterungen, sei es durch Amtspersonen oder Privatpersonen, Gruppen oder Institutionen.« (Artikel 16.2)

UN-Erklärung zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau[59]

»Frauen haben gleichberechtigten Anspruch auf den Genuss und den Schutz aller politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und sonstigen Menschenrechte und Grundfreiheiten. Dazu gehören unter anderem die folgenden Rechte:

h) das Recht, nicht der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden.« (Artikel 3)

Verhaltenskodex für Beamte mit Polizeibefugnissen von [60]

»Beamte mit Polizeibefugnissen dürfen niemals irgendeine Art von Folter oder sonstiger grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe anwenden, veranlassen oder dulden …« (Artikel 5)

UN-Grundsätze ärztlicher Ethik von [61]

»Die aktive oder passive Mitwirkung von medizinischem Personal, insbesondere von Ärzten, an Handlungen, die eine Teilnahme an der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe, eine Mittäterschaft, eine Anstiftung oder einen Versuch dazu darstellen, ist ein grober Verstoß gegen die ärztliche Ethik sowie ein Vergehen nach den geltenden internationalen Instrumenten.« (Grundsatz 2)

Genfer Konventionen vom 12. August 1949[62]

»… Zu diesem Zweck sind und bleiben in Bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und überall verboten:

c) Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung;« (Artikel 3 der Allgemeinen Bestimmungen)

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950:[63]

»Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.« (Artikel 3)

Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe vom 1987[64]

Amerikanische Menschenrechtskonvention von 1969[65]

»Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Alle Personen, denen ihre Freiheit entzogen wurde, sind mit Achtung vor der angeborene Würde der menschlichen Person zu behandeln.« (Artikel 5)

Inter-Amerikanische Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Folter Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass jede Folterhandlung und jeder Versuch, die Folter anzuwenden, eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuchs darstellt und mit hohen Strafen geahndet wird, die der Schwere der Tat gerecht werden. (Artikel 6)

Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (Banjul-Charta) von 1981[66]:

»Jedermann hat Anspruch auf Achtung seiner Menschenwürde und auf Anerkennung seiner Rechtspersönlichkeit. Jede Form der Ausbeutung und Herabsetzung, insbesondere Sklaverei, Sklavenhandel, Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung sind verboten.« (Artikel 5)

Arabische Charta der Menschenrechte von 1994[67]

The Statute of the International Criminal Court (ICC) was adopted on 17 July 1998 by the United Nations Diplomatic Conference of Plenipotentiaries on the Establishment of an International Criminal Court which met in Rome (Italy) from 15 June to 17 July 1998. It entered into force on 1 July 2002. As of that date, the International Criminal Court has jurisdiction over persons charged with genocide, crimes against humanity and war crimes.

The Plenipotentiary Conference established a Preparatory Commission for the International Criminal Court with the mandate to make arrangements for the establishment of the Court and its operation prior to the first session of the Assembly of States Parties. Online research relating to the work of the Rome Conference, the Preparatory Commission and the Assembly of States Parties may be conducted in UNBISnet (see below under Legal Documentation).

The Preparatory Commission issued reports and proceedings on the work concluded at its sessions (document series symbol: PCNICC/-). A complete listing of the reports and proceedings can be found in the UN-I-QUE database. The Commission also prepared a guide to its documentation. The full text of selected Commission documents can be accessed online.

The Assembly of States Parties met for the first time in New York from 3 to 10 September 2002. A complete listing of the official records of the Assembly sessions can be found in the UN-I-QUE database. Assembly documentation, issued under document series symbol: ICC-ASP/-, is made available online.

New York press releases are issued under the series symbol L/- and can be retrieved through the search option at the UN News Centre. The latest developments are accessible at the ICC website.

The International Criminal Court ( http://www.icc-cpi.int/ ) has begun its work in The Hague, chosen as ICC seat. The Court functions as an independent judicial body; its relationship with the United Nations will be governed by an agreement to be signed by the two of them.

Wesentlich zu erwähnen ist die Tatsache, dass die beiden amerikanischen Menschenrechtsorganisationen American Civil Liberties Union (ACLU) und Human Rights First am 1. März 2005 in den USA gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld u.a. hochrangige Personen Klagen wegen Folter und ungesetzlicher Verhörmethoden eingebracht haben.[68]

Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hatte am 30. November 2004 im Namen des Center for Constitutional Rights in New York zusammen mit vier irakischen Staatsbürgern Strafanzeige gegen Rumsfeld gestellt und Ende Januar weitere den Pentagon-Chef belastende Materialien nachgereicht. Neben Rumsfeld waren der ehemalige CIA-Direktor George Tenet, General Ricardo Sanchez sowie weitere Mitglieder der Regierung und der Streitkräfte der USA wegen Kriegsverbrechen und Folter zum Nachteil irakischer Internierter im Gefängnis Abu Ghraib in den Jahren 2003 und 2004 angezeigt worden. Da weder im besetzten Irak noch in den USA mit strafrechtlicher Verfolgung der Folterverantwortlichen zu rechnen ist, war der Berliner Anwalt von der New Yorker Organisation und den Irakern mit einer Strafanzeige in Deutschland beauftragt worden. In seiner 172 Seiten umfassenden Anzeige bezieht sich der Jurist insbesondere auf Untersuchungsberichte des ehemaligen US-Verteidigungsministers James Schlesinger (Schlesinger-Bericht), der Offiziere George R. Fay und Anthony R. Jones (Fay/Jones-Bericht) sowie von Major General Antonio M. Taguba (Taguba-Bericht), aus denen sich zum einen detailliert die Misshandlungen, Folterungen und Kriegsverbrechen der einzelnen Soldaten sowie zum anderen explizit die Verstrickungen der nun angezeigten niedrig- und höherrangigen Militärs sowie des Verteidigungsministers und des ehemaligen CIA-Direktors ergeben...“).[69] Am 10. Februar 2005 wurde die Klage vom Generalbundesanwalt Kay Nehm in Karlsruhe abgewiesen.[70] Hinsichtlich der Nichtbehandlung der Strafanzeige in Deutschland wurde von Prof. Dr. Michael Bothe und Dr. Andreas Fischer-Lescano ein Juristisches Kurzgutachten verfasst, in dem es darum geht zu zeigen, dass jeder Staat befugt ist, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord nach dem Weltrechtsprinzip zu verfolgen:[71] Das Gutachten enthält folgende zusammenfassende Sätze:
 

1. Es besteht nach Völkergewohnheitsrecht die Befugnis eines jeden Staates, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord nach dem Weltrechtsprinzip, d.h. auch ohne das Vorliegen von besonderen Anknüpfungspunkten wie Tatort oder Staatsangehörigkeit von Täter oder Opfer strafrechtlich zu verfolgen.

2. Eine Reihe völkerrechtlicher Verträge begründet die Pflicht eines jeden Vertragsstaates, bestimmte Verletzungen dieser Verträge strafrechtlich zu verfolgen. Das gilt insbesondere für schwere Verletzungen der Genfer Abkommen zum Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Letztgenannte Verpflichtung ist auch Bestandteil des Gewohnheitsrechts.

3. Der Grundsatz der Subsidiarität schließt eine Zuständigkeit nach dem Weltrechtsprinzip nur aus, wenn und soweit gesichert ist, dass ein anderer Staat den fraglichen Täter wirklich effektiv verfolgt. Die Zuständigkeit nach dem Weltrechtsprinzip ist immer dann nicht ausgeschlossen, wenn ein durch Indizien bestätigter Verdacht besteht, dass der primär zuständige Staat (Tatortstaat, Heimatstaat von Täter oder Opfer) seine Strafzuständigkeit nicht oder nicht wirksam ausübt.

4. Bei Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit besteht keine Immunität für Amtshandlungen. Ob ein Verteidigungsminister als Regierungsmitglied persönliche Immunität besitzt, ist sehr fraglich. Andere hohe Amtsträger besitzen eine solche Immunität ohnehin nicht.

5. Die Immunität nach dem NATO SOFA kann keine Befreiung von der Bestrafungspflicht nach den Genfer Abkommen begründen. Kein Staat kann sich auf einen regionalen Vertrag berufen, um seiner Verpflichtung aus einem universalen Vertragsregime des humanitären Völkerrechts zu entgehen.

6. Die dargestellten Regeln des Völkerrechts sind von deutschen Gerichten in jeder Phase eines Strafverfahrens zu beachten. Da und insoweit es sich um Regeln des völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts handelt, entscheidet bei Zweifeln über Bestand bzw. Inhalt dieser Regeln das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG. Das Unterlassen einer entsprechenden Vorlage bedeutet eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG.




 
FUSSNOTEN:

[1] 26. Juni - Internationaler Tag der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Opfer der Folter (A/RES/52/149)

[2] Die Charta der Vereinten Nationen ist die Verfassung der Vereinten Nationen (UNO). Sie wurde in San Francisco am 26. Juni 1945 durch die 50 Gründungsmitglieder unterzeichnet. Sie trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem sie von den damals fünf dauerhaften Mitgliedern des Sicherheitsrates (Frankreich, Sowjetunion, Republik China (bis 1971 ständiges Mitglied, seitdem stattdessen die Volksrepublik China), Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) und der Mehrheit der anderen Unterzeichner bestätigt worden war. Die Charta ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag und wurde seit ihrer Gründung an nur vier Stellen formell abgeändert, nämlich die Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln, im Gegensatz dazu hatte der Völkerbund nur 26 Artikel.

[3] Siehe dazu auch die Erklärung des Generalsekretär Kofi Annan vom 25. Juni 1998 (http://www.runic-europe.org/german/presse/1998/unic110.htm).

[4] BBC-Sendereihe File On 4: Extraordinary renditions: Tuesday, 8 February, 2005. Link to the Transcript of the programme (http://news.bbc.co.uk/nol/shared/bsp/hi/pdfs/15_02_05_renditions.pdf).

[5] Stephen Grey, Das stille System der Auftragsfolter - Entführt, verhört, versteckt (http://www.taz.de/pt/2005/03/11.nf/mondeText.artikel,a0027.idx,7): File On 4: Extraordinary renditions. Grey; CIA prisoners 'tortured' in Arab jails. BBC News, 8 February, 2005.

[6] Grey, Das stille System der Auftragsfolter, ibid. File On 4: Extraordinary renditions, ibid, at 2.

[7] File On 4, Ibid.

[8] Id.

[9] Id., at 3.

[10] Id.

[11] Id.

[12] Grey, Das stille System der Auftragsfolter, supra note 5.

[13] Ibid.

[14] Die hier dargelegten Informationen sind ausschließlich den offen gelegten Dokumenten entnommen.

[15] Dem Journalisten Grey erzählte in Kairo dessen Mutter, die ihren Sohn häufig im Gefängnis besucht, wie es ihm dort ergangen ist: "In Ägypten angekommen, brachten sie ihn, noch mit Kapuze und Handfesseln, in ein Gebäude und führten ihn in das Kellergeschoss, eine Treppe hinunter. Dann begannen sie mit den Verhören und den Folterungen. Wenn er eine Frage beantwortete, passierte ihm nichts. Aber sobald er auf eine Frage mit, „Ich weiß nicht“ antwortete, schlugen sie ihn und verabreichten ihm Elektroschocks. Die ganze Zeit war er völlig nackt, ohne jede Bekleidung! Nicht einmal Unterwäsche! In den ersten Monaten war er bei den Verhören ständig nackt, er wäre fast erfroren." Grey, Das stille System der Auftragsfolter, supra note 5.

[16] Ibid.

[19] Siehe die in diesem Artikel zahlreich dokumentierten Fälle.

[20] Jane Mayer, Torture by Proxy., The New Yorker Online. 2005-02-08. Jane Mayer writes about the use by the United States of "extraordinary rendition," the practice of sending terrorism suspects to other countries, where they may be interrogated and tortured on America's behalf. Here, she talks about torture and the war on terror with Amy Davidson. http://www.newyorker.com/online/content/articles/050214on_onlineonly01.

[21] Jane Mayer, Outsourcing Torture, The secret history of America’s “extraordinary rendition” program. The New Yorker Online. 2005-02-07 http://www.newyorker.com/fact/content/articles/050214fa_fact6 .

[22] Robyn E. Blumner, Delivering people into the hands of torturers, November 16, 2003, St. Petersburg Times Online, http://www.sptimes.com/2003/11/16/Columns/Delivering_people_int.shtml .
slate.msn.com/features/whatistorture/ChainOfCommand.html.

[23] Michael Scheuer leitete Ende der 1990er Jahre die Spezialeinheit, die mit der Jagd auf Ussama Bin Laden betraut war. Grey; CIA prisoners 'tortured' in Arab jails, supra note 5.

[24] File On 4: Extraordinary renditions, supra note 4, at 3-4 .

[25] Michael Scheuer in File On 4: Extraordinary renditions, supra note 4, at 4.

What is torture? A primer on American interrogation. The Chain of Command: slate.msn.com/features/whatistorture/ .

[26] Shut Down Guantánamo: “It’s time to shut down the prison camp at Guantánamo Bay once and for all. Guantánamo has become a symbol world-wide of the Bush Administration’s arrogant disregard for the most basic of human rights". In a hard-hitting editorial on Sunday, June 5, The New York Times wrote: “The best thing Washington can now do about this national shame is to shut it down. It is a propaganda gift to America's enemies; an embarrassment to our allies; a damaging repudiation of the American justice system; and a highly effective recruiting tool for Islamic radicals, including future terrorists.”

See also Phillip Carter, Tainted by Torture: How evidence obtained through coercion is undermining the legal war on terrorism, May 14, 2004, http://www.slate.com/id/2100543.

[28] In law, rendition is a "surrender" or "handing over" of persons or property, particularly from one jurisdiction to another. For criminal suspects, extradition is the most common type of rendition. Rendition can also be seen as the act of handing over, after the request for extradition has taken place. Rendition can also mean the act of rendering, i.e. delivering, a judicial decision, or of explaining a series of events, as a defendant or witness. It can also mean the execution of a judicial order by the directed parties. But extraordinary rendition is legally distinct from both deportation and extradition. (http://en.wikipedia.org/wiki/Rendition).

[30] Grey, Das stille System der Auftragsfolter, supra note 5.

[31] Ibid.

[32] Id.

[33] File on 4, supra note 4.

[34] Ibid.

[35] Id.

[36] What is Torture? A Primer on American Interrogation. The Chain of Command. slate.msn.com/ .

[41] For a short introduction to the topic, you can read this article. (Note that it was written before the torture outsourcing language was completely deleted from the Intelligence bill.) For recent news stories on the subject do a Google news search for: --Khaled el Masri --N379P --Mamdouh Habib --rendition CIA --rendition torture.

[42] Statement of Senator Richard J. Durbin On the Nomination of Alberto R. Gonzales To serve as Attorney General of the United States, February 2, 2005, http://talkleft.com/durbingon.html .

[44] Maher Arar's lawsuit against the Justice Department is still pending in a Brooklyn federal court. The Bush administration recently petitioned to have the case dismissed because it would require the revelation of information that would threaten national security. I don't know whether they are likely to succeed Torture: Making Things Clear, June 15, 2005, http://obsidianwings.blogs.com/obsidian_wings/maher_arar/index.html and http://slate.msn.com/features/whatistorture/introduction.html .

Interrogating Ourselves, By JOSEPH LELYVELD, Published: June 12, 2005, NYTimes Online, http://www.nytimes.com/2005/06/12/magazine/12TORTURE.html .

[45] Scheuer hat noch während seiner CIA-Zeit unter dem Pseudonym "Anonymus" zwei kritische Bücher über al-Qaida verfasst. Das zweite trug den Titel "Imperial Hybris".

[47] International Covenant on Civil and Political Rights, A/RES/2200 A (XXI) (19. Dezember 1966) Amtliche Fassungen: Für Deutschland: BGBI. 1973 II S. 1553. Für Österreich: ÖBGBI. 1978/591.

[49] Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment. Adopted and opened for signature, ratification and accession by General Assembly resolution 39/46 of 10 December 1984. Entry into force 26 June 1987, in accordance with article 27 (1) – Status of Ratification as of 8 June 2005 : Signatories: 74, Parties: 139. Text: United Nations, Treaty Series , vol. 1465, p. 85. 

[51] The Committee against Torture was established pursuant to Article 17 of the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment to supervise the implementation of the Convention. The current status of the Convention is posted on the website of the High Commissioner. The Committee meets in two sessions each year in Geneva. Working documents are issued under the series symbol CAT/C/-. The full text of recent documents can be retrieved from the Treaty body database, UNBISnet and the Official Document System of the United Nations (ODS). Summary records of meetings are issued under the series symbol CAT/C/SR.[meeting number] (e.g., CAT/C/SR.382: Summary record of the 382nd meeting on 7 May 1999). The full text of recent meeting records can be retrieved from the Treaty body database, UNBISnet and the Official Document System of the United Nations (ODS). The sessional reports are issued as Supplement No. 44 to the Official Records of the General Assembly (e.g., A/59/44). A complete listing of these reports (1988 onwards) can be found in the UN-I-QUE database. The full text of recent reports can be retrieved from the Treaty body database, UNBISnet and the Official Document System of the United Nations (ODS).

UN Headquarters press releases for the Committee, issued under the series symbol HR/-, are accessible through the search option at the UN News Centre. Press releases from the Office of the High Commissioner can be retrieved from the UNHCHR Media Centre.

States Parties to the Convention are required by Article 19 to submit an initial report on the measures taken to give effect to their undertakings under the Convention within one year after its entry into force for the State Party concerned and thereafter every four years. A complete listing of these reports can be found in the UN-I-QUE database (e.g., reports submitted by Canada). The full text of recent reports as well as report preparation guidelines can be retrieved from the Treaty body database, UNBISnet and the Official Document System of the United Nations (ODS).

[56] A/RES/45/113 14. Dezember 1990 Regeln der Vereinten Nationen für den Schutz von Jugendlichen, denen ihre Freiheit entzogen ist.

[65] AMERICAN CONVENTION ON HUMAN RIGHTS "PACT OF SAN JOSE, COSTA RICA" (Adopted at the Inter-American Specialized Conference on Human Rights,  San José, Costa Rica, 22 November 1969) ENTRY INTO FORCE: 18 July 1978 – Status of Ratification: United States Signed 1 June 1977 at the OAS General Secretariat.

[68] ACLU and Human Rights First Sue Defense Secretary Rumsfeld Over U.S. Torture Policies, March 1, 2005. www.humanrightsfirst.org/media/2005_alerts/etn_0301_lit.htm. The Case Against Secretary Rumsfeld (www.humanrightsfirst.org/us_law/etn/lawsuit/).

[69] Siehe Strafanzeige gegen Rumsfeld u.a. unter folgenden links:

www.ccr-ny.org/v2/legal/september_11th/docs/complaint_in%20German1_dienstag1.pdf (Teil 1) UND
www.ccr-ny.org/v2/legal/september_11th/docs/Complaint_In-German2_dienstag2.pdf (Teil 2)
www.ccr-ny.org/ (Entscheidung des Generalbundesanwalts vom 10. Februar 2005 in Karlsruhe).

[70] Siehe auch die Kritik von Andreas Fischer-Lescano am Verhalten der Bundesanwaltschaft: "Rechtsrealität versus Realpolitik". Dieter Jochum, Rumsfeld kann kommen - Einer Teilnahme des US-Verteidigungsministers an Münchner Sicherheitskonferenz steht nichts mehr im Wege: Generalbundesanwalt will nicht wegen Folter im Irak ermitteln, von, Junge Welt, 11.02.2005.

[71] Die Bedeutung völkerrechtlicher Bestrafungspflichten und der völkergewohnheitsrechtlichen Jurisdiktions- und Immunitätsregeln für Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Vorgelegt von Prof. Dr. Michael Bothe, Frankfurt am Main, und Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M., Frankfurt am Main April 2005 www.jura.uni-frankfurt.de .

Also of interest: "Foundations of Civil and Political Rights in Israel and the Occupied Territories", Dissertation by Mag. Dr. iur. Yvonne Schmidt (Vienna 2001), published as E-Book and in printed Form by GRIN Verlag; ISBN 978-3-638-05173-6; and:

Destruction of Lebanon July 2006 - Call for Investigation and Possible Prosecution of WAR CRIMES by the International Criminal Court
To: The Office of the Prosecutor, International Criminal Court, The Hague

 

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